Arbeitsgemeinschaften - Wie versichert man so etwas? ©

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Beschreibung

Wußten Sie, dass Arbeitsgemeinschaften in der Betriebshaftpflichtversicherung eher ein Ausschlußtatbestand sind als ein Einschlußtatbestand?

Und oft gar nicht in den Vertrag gehören?


Wir sagen Ihnen, wann eine ARGE-Klausel in den Vertrag gehört - und wann nicht. Und wenn ja - wie.


Rechtsberatung vom Buchautor.