Lieferanten-Rahmenvertrag ©

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Beschreibung

Der Lieferanten-Rahmenvertrag fasst Ihre Allgemeinen Einkaufsbedingungen und Ihre Qualitäts-Sicherungs-Vereinbarung (QSV) dem Lieferanten gegenüber zusammen.

Der Vertrag kommt dann in Betracht, wenn der Lieferant entweder keine Verträge vorlegt oder die vom Lieferanten vorgelegten Verträge dessen Versicherungsschutz gefährden.

Lieferantenverträge dürfen die Deckung der Produkthaftpflichtversicherung für Ihren Lieferanten nicht gemäß Ziffer 7.3 AHB beseitigen. Sie bekommen das Geld von diesem Versicherer. Wichtiger Bestandteil des Vertrages ist deshalb der Einkauf versicherter Produkte.Der Lieferanten-Rahmenvertrag umfasst deshalb Regelungen, die vom Industrie-Haftpflichtversicherer des Lieferanten regelmäßig gedeckt werden.


Die Formulierung des Lieferanten-Rahmenvertrags ist anspruchsvoll. Sie haben die Aufgabe, alle Regelungen zu berücksichtigen, die dem Lieferanten gegenüber rechtlich und kaufmännisch, also "rechtswirtschaftlich", zu begründen sind. Oft ist der Lieferant wirtschaftlich stärker - die Bedingungen müssen also mit Augenmaß vereinbart werden. Ein zielführend gestalteter Lieferantenvertrag ist die unabdingbare Voraussetzung für eine effektive Vorbereitung auf den Schadenfall.

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Verträge von den Autoren der Versicherungs-Kommentare.